Was passiert mit der Immobilie?
Sie wollen Ihre Immobilie aufgrund einer Trennung oder Scheidung verkaufen?
Ihnen ist unklar, ob das in Ihrer Situation überhaupt möglich ist und wie Sie richtig vorgehen? Was passiert, wenn Ihr Ex-Partner die gemeinsame Immobilie nicht verkaufen möchte? Was passiert mit dem Immobilienkredit und wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt? Wenn sie sich eine dieser Fragen schon einmal gestellt haben, dann sind Sie hier genau richtig!
In diesem Video zeigen wir Ihnen drei Schritten, wie Sie Ihre Immobilie schnell und zum bestmöglichen Preis verkaufen.
Beratungstermin vereinbarenImmobilienverkauf oder -Aufteilung:
Einer der Partner bleibt im Haus oder der Wohnung wohnen
Möchte ein Partner ausziehen und der andere im gemeinsamen Haus weiterleben, geht das per Eigentumsübertragung. Die Abfindung orientiert sich am Marktwert des Objekts und am beurkundeten Eigentumsanteil. Es ist ratsam sich noch während der Trennung und damit vor der Scheidung für eine Übertragung zu entscheiden. Das erspart Ihnen viele tausend Euro Grunderwerbsteuer. Doch Vorsicht: Ist das Haus finanziell belastet, wird der Kredit „mitgekauft“. Die Bank muss daher über die Pläne informiert werden.
Die Immobilie wird auf das Kind übertragen
Per Schenkung ist es möglich, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Ist das Kind noch minderjährig, muss das Vormundschaftsgericht einwilligen, und möchte nur ein Ehepartner seinen Anteil schenken, ist die Zustimmung des anderen erforderlich. Dabei sollte man in jedem Fall die Grundsteuer, Unterhaltungskosten und Eigentümerpflichten bedenken, die in Zukunft auf das Kind zukommen werden.
Den Wohnraum aufteilen
Die „Realteilung“ erlaubt es, die Immobilie in zwei getrennte Wohnungen umzuwandeln, wobei jedem Ehepartner das alleinige Eigentum an seinem Teil zusteht. Juristisch wird das durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch fixiert. Allerdings: Das Haus muss schon aus mehreren Wohneinheiten bestehen oder dafür geeignet sein, sich in zwei baulich abgeschlossene Bereiche einteilen zu lassen. Im zweiten Fall müssen meist Gutachter und Architekten hinzugezogen werden.
Haus vermieten
Wer nach der Scheidung noch auf Augenhöhe miteinander spricht, der kann darüber nachdenken die gemeinsame Immobilie zu vermieten. Dafür muss das geschiedene Paar gemeinsam Interessenten aussuchen und später sämtliche Vermieteraufgaben wahrnehmen können. In beiden Punkten können Immobilienmakler hilfreich sein und die jeweiligen Interessen der Eheleute berücksichtigen.
Haus verkaufen
Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der gemeinsamen Immobilie verlangen. Weigert sich der andere, lässt sich seine Zustimmung einklagen. Die beste Möglichkeit, das zu vermeiden: ein objektiver Immobilienmakler, der den Kaufpreis ermittelt, das Exposé erstellt und Termine wahrnimmt. Übrigens: Ehepartner, die das Haus noch im Trennungsjahr verkaufen, können die Bewirtschaftungskosten verringern oder den Erlös für den Vermögensausgleich verwenden.
Statt Einigung – Versteigerung
Ist keine Einigung in Sicht, kommt das Gesetz zum Tragen. Mittels Teilungsversteigerung wird die Immobilie auf Antrag beim Amtsgericht öffentlich veräußert. Den Antrag dazu kann jeder Ehepartner unabhängig von der Größe seines Anteils stellen. Ein Gutachter schätzt dann den Wert des Hauses und berechnet daraus die Untergrenze für das Einstiegsgebot. Aber Achtung: Der Startpreis liegt oft bis zu 40 Prozent unter dem Marktwert, und bleiben nach dem Verkauf noch Schulden übrig, müssen beide Ehepartner dafür aufkommen.
Als neutraler Partner beraten wir Sie bei der Vermietung oder beim Verkauf Ihrer Scheidungsimmobilie
Wer sich entscheidet, die gemeinsame Eigentumswohnung oder das gemeinsame Haus wegen einer Trennung oder Scheidung zu verkaufen oder zu vermieten, steht meist vor einer großen Herausforderung.
Als neutraler Partner beraten und unterstützen wir Sie gerne bei der Vemietung oder beim Verkauf ihrer Immobilie nach einer Trennung oder Scheidung.
Unsere empathischen und hervorragend ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen an unseren vier Standorten in der Region Köln freuen sich auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.
Kontaktieren Sie uns gerne für einen unverbindlichen Beratungstermin.
Trennung, Scheidung, Immobilie: Zwei Aspekte kommen bei Eigentümerpaaren immer wieder auf
Was ändert sich beim Hauskredit?
Kurz gesagt: gar nichts. Auch im Trennungs- und Scheidungsfall haftet derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat. Sind beide Ehepartner die Kreditnehmer, können sie nach einer Trennung versuchen, mit der Bank neue Konditionen auszuhandeln.
Was passiert mit der Verkaufssumme?
Hat sich für das Haus ein neuer Eigentümer gefunden, wird der Gesamterlös nach Abzug aller Kosten unter den Ehepartnern aufgeteilt: je nach Höhe der Eigentumsanteile und unabhängig von der Höhe der damaligen Investitionen.