Immobilie geerbt – welche Möglichkeiten habe ich?
Immobilie geerbt – und was jetzt?
Haben Sie eine Immobilie geerbt und wollen sie verkaufen? Fühlen Sie sich mit der Situation überlastet und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Geht der Verkauf auch steuerfrei und was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist?
Wenn Sie sich eine dieser Fragen schon gestellt haben, dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Video zeigen wir Ihnen in drei Schritten, wie Sie Ihre geerbte Immobilie schnell und zum bestmöglichen Preis verkaufen, ohne selbst Zeit investieren zu müssen.
Wann ist es sinnvoll, ein Immobilienerbe zu verkaufen?
Es ist kein Thema, mit dem man sich wirklich gerne auseinandersetzt. Schließlich impliziert das Erbe einer Immobilie den (baldigen) Tod eines geliebten Menschen. Die Wahrheit ist jedoch, dass jeder früher oder später mit der Frage konfrontiert wird, was mit einer Erbimmobilie passieren soll. Bürokratie, Regelungen, ungeklärte Fragen, vielleicht sogar noch der Streit mit anderen Angehörigen inmitten der Trauerphase sind für viele dann eine echte Belastung. Doch so weit muss es nicht kommen.
Fast jedes zweite Erbe in Deutschland enthält eine Immobilie. Als eine der immer noch gefragtesten Kapitalanlagen bestimmen sie oftmals den Wert des gesamten Erbes. Doch nicht alle werden als Immobilienerbe plötzlich reich und nur wenige kennen ihre Optionen, wenn die Immobilie nicht den Vorstellungen entspricht.
Wie viel ist meine Erbimmobilie wert?
Um zu wissen, wie Sie weiter vorgehen wollen, ist es wichtig, den Immobilienwert zu kennen. Ein grobes Wertgutachten können Sie zwar beim Finanzamt erfragen, für eine Bewertung, die alle Faktoren Ihrer Immobilie in Betracht zieht, kann Ihnen nur ein erfahrener Immobilienexperte weiterhelfen. Dieser kann Sie auch beraten, ob und wie Sie den Preis noch steigern können, etwa durch das Aufwerten der Immobilie. In manchen Fällen ist die Option, das Haus abzureißen und das Baurundstück zu verkaufen sogar noch gewinnbringender.
Sie haben eine Immobilie geerbt und sind unsicher, wie es damit weitergehen soll?
Wir wissen, dass ein Erbfall immer schwierig ist. Wir verstehen uns deshalb nicht nur als Immobilienmakler, der eine Erbimmobilie verkauft, sondern als Berater und Vermittler zwischen Behörden, Dienstleistern, der Erbengemeinschaft und Ihren Wünschen, was mit der Immobilie geschehen soll. Unsere empathischen Kolleginnen und Kollegen in den Filialen Köln-Ensen-Westhoven, in Köln-Dellbrück und Köln-Dünnwald unterstützen Sie gerne dabei, die bestmögliche Lösung zu finden.
Hinter uns steht ein großes Netzwerk lokaler Dienstleister, die im Falle von Umbauten schnell und unkompliziert beauftragt werden können. Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie nach der Bedarfsanalyse umbauen, verkaufen oder vermieten möchten: Wir von Becker & Becker Immobilien bündeln sowohl umfassendes Know-how, als auch Marktkenntnis, von der Sie beim Verkauf und bei der Vermietung profitieren.
Diese Maßnahmen können Sie ergreifen:
Ich möchte meine Erbimmobilie verkaufen
Wir empfehlen in einer solchen, emotional ohnehin schon anstrengenden Zeit, nicht alleine zu handeln, sondern sich für das bestmögliche Ergebnis die Expertise eines Immobilienprofis zu Rate ziehen. So können Sie sicher sein, Ihre Immobilie zum fairen Preis verkaufen zu können.
Aus Erfahrung wissen wir, dass ein geerbtes Haus nicht immer im besten Zustand ist und sich durch veraltete Raumformate oft wenig attraktiv aufbereiten lässt, zumindest im IST-Zustand. Um den Preis in die Höhe zu drücken, holen Sie sich am besten einen Experten zur Seite, der mit Ihnen alle erforderlichen Maßnahmen einleiten kann. Möglicherweise reicht es schon, das Innenleben mit Home Staging aufzuwerten, es kann aber auch sein, dass die Immobilie umgebaut werden muss, damit sie modernen Ansprüchen an Leben und Wohnen wieder entspricht.
Wir haben eine Immobilie gemeinsam geerbt
Schwierig kann es auch werden, wenn es sich nicht um ein Alleinerbe, sondern um eine Erbengemeinschaft handelt, zum Beispiel unter Geschwistern. Dann heißt es, sich zu einigen, was mit der Immobilie geschehen soll. Viele entscheiden sich in dieser Situation für den Verkauf durch einen Makler. Er dient als neutraler Agent, der auf die Ansprüche der Erben eingehen, bewerten und bei Konflikten neutral vermitteln kann, etwa wenn man sich über den Verkaufspreis nicht einig wird, und hat Kontakte zu vertrauenswürdigen Juristen, Finanzberatern usw.
- Einer der Erben kauft die Immobilie
Der Wert der Immobilie wird durch die Anzahl der Erben geteilt, und der Immobilienkäufer muss diese Anteile an die anderen Erben auszahlen, damit die Immobilie rechtmäßig in seinen Besitz übergeht. Das kann die Erbengemeinschaft unter sich regeln – aus Erfahrung wissen wir, dass eine juristisch bindende Grundlage, das so genannte Verkehrswertgutachten, Klarheit für alle und Sicherheit für den Käufer bei Konflikten darstellt. - Man verkauft die Immobilie gemeinsam
Ist sich die Erbengemeinschaft nicht einig, ob und wer die Immobilie bekommen soll, kann es sinnvoll sein, sie zu verkaufen und den Erlös gerecht aufzuteilen. Jeder der Erben muss seine Zustimmung in einem rechtlich bindenden Vertrag geben und diesen von einem Notar beurkunden lassen. Auch wenn die Stimmung in der Erbengemeinschaft gut ist, beim Geld hört die Harmonie manchmal schnell auf. Ratsam ist es deshalb, ein Immobiliengutachten anfertigen zu lassen, damit Unstimmigkeiten über den Verkaufspreis vorgegriffen werden kann. - Die Immobilie wird verschenkt
Über einen notariell beglaubigten Schenkungsvertrag kann das Erbe schon zu Lebzeiten des Immobilieneigentümers an einen ausgewählten Erben verschenkt werden. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten und beugt eventuellen Konflikten und aufwändigen Behördengängen vor. Zumindest rechtlich gibt das Sicherheit für die Erbengemeinschaft.
Die Immobilie wird verschenkt
Über einen notariell beglaubigten Schenkungsvertrag kann das Erbe schon zu Lebzeiten des Immobilieneigentümers an einen ausgewählten Erben verschenkt werden. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten und beugt eventuellen Konflikten und aufwändigen Behördengängen vor. Zumindest rechtlich gibt das Sicherheit für die Erbengemeinschaft.