Mehrfamilienhaus gewinnbringend verkaufen
Weil die Summe seiner Teile mehr wert ist als das Ganze
Mehrparteienhäuser sind eine hervorragende Investitionsmöglichkeit, um über mehrere Jahre hinweg eine solide Rendite zu erzielen. Allerdings ist auch damit viel Arbeit verbunden. Man muss sich um verschiedene Parteien kümmern, ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen, bei Konflikten vermitteln und sogar einen Teil der erzielten Mieteinnahmen für unvorhergesehene Reparaturen wie Dachsanierungen oder Rohrbrüche zurücklegen. Zudem ist eine Eigentumswohnung auch eine bedeutende Kapitalbindung, die an anderer Stelle besser eingesetzt werden kann.
Der Aufwand für die Instandhaltung und Verwaltung von Mehrparteienhäusern wird vielen Eigentümern im Ruhestand oft zu viel. Oftmals haben die Häuser bereits mehrere Jahrzehnte auf dem Buckel und es macht wenig Sinn, wertvolle Zeit und Energie in die Instandhaltung zu investieren. In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, das Immobilieneigentum zu verkaufen und das Eigenkapital anderweitig zu nutzen. Ein solcher Schritt erlaubt es Ihnen, Ihre Finanzen und Ihr Vermögen besser zu planen und den Überblick zu behalten. Aus eigener Erfahrung können wir bestätigen: Mit der richtigen Verkaufsstrategie lässt sich oft mehr erzielen, als man anfangs denkt.
Zudem gibt es noch einen weiteren entscheidenden Vorteil, den Sie nicht unterschätzen sollten: der Verkauf Ihres Mehrparteienhauses kann Ihnen eine große Last von den Schultern nehmen und Ihnen wieder mehr Freiheit und Zeit für die schönen Dinge im Leben geben. Stellen Sie sich vor, wie viel entspannter Ihr Ruhestand sein wird, wenn Sie sich nicht mehr um die Verwaltung und Instandhaltung Ihrer Immobilie kümmern müssen.
Deshalb unser Rat an alle Eigentümer von Mehrfamilienhäusern: Wenn Sie merken, dass Ihnen der Aufwand zu viel wird oder Sie Ihre Ressourcen anderweitig nutzen möchten, sollten Sie über einen Verkauf nachdenken. Wir stehen Ihnen dabei gerne als erfahrener Partner zur Seite, der Ihnen bei der Wahl der richtigen Verkaufsstrategie und der Verhandlung des bestmöglichen Preises hilft.
Es lohnt sich: Einzelvertrieb von Wohnungen
Wer nach einer soliden Einnahmequelle sucht, der kommt an Mehrfamilienhäusern nicht vorbei. Schließlich werden sie auch als Zinshäuser oder Renditehäuser bezeichnet. Im Vergleich zu Einfamilien- oder Doppelhäusern bieten sie eine lukrativere Möglichkeit, Einkünfte zu erzielen - besonders beim Verkauf. Wenn Sie jedoch den Einzelvertrieb der Wohnungen wählen, müssen Sie etwas Geduld aufbringen. Denn um den höchstmöglichen Erlös zu erzielen, müssen Sie sich mehrmals auf die Verkaufsphase einstellen, sich auf neue Interessenten einstellen und Besichtigungen sowie Dokumente organisieren.
Gut Ding will Weile haben, das gilt auch beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Doch diese Weile zahlt sich am Ende aus. Wenn Sie abwarten, bis die bisherigen Mieter ausgezogen oder verstorben sind, können Sie die Wohnungen modernisieren und für Kaufinteressenten attraktiver machen. Eine Modernisierung steigert den Wert der Immobilie und verschafft Ihnen die nötige Verhandlungsbasis. Denn potenzielle Käufer versuchen oft, den Verkaufspreis zu drücken, indem sie behaupten, die Immobilie sei in die Jahre gekommen und vermietet. Aber dem können Sie vorbeugen, indem Sie die Wohnungen aufwerten.
Wussten Sie, dass Sie möglicherweise Käufer finden könnten, bevor Sie überhaupt suchen? Eine großartige Idee ist, die derzeitigen Mieter zu fragen, ob sie Interesse haben, ihre Wohnungen zu erwerben. Wer weiß, vielleicht wollen sie ihre Wohnungen schon lange kaufen, aber haben nie die Gelegenheit dazu bekommen. Mit dieser Option können Sie Ihre Immobilie schneller verkaufen und die Einzelverkäufe abschließen.
Nicht nur die finanziellen Vorteile sprechen für den Einzelvertrieb von Wohnungen. Es ist auch eine großartige Möglichkeit, langfristige Beziehungen zu potenziellen Käufern aufzubauen. Sie können ihnen zeigen, dass Sie sich um ihr Interesse an der Immobilie kümmern und sie unterstützen möchten. Es geht nicht nur um den Verkauf, sondern um die Schaffung von Verbindungen und Vertrauen.
Insgesamt lohnt sich der Einzelvertrieb von Wohnungen auf jeden Fall. Sie müssen nur Geduld und Engagement mitbringen. Aber es wird sich am Ende auszahlen. Also, wenn Sie sich für den Verkauf Ihrer Mehrfamilienhäuser entscheiden, denken Sie daran: Einzelvertrieb ist der Weg zum Erfolg.
Wie verkaufe ich mein Zins- und Renditehaus am besten?
Es ist oft situationsabhängig, welche Strategie die richtige für den Verkauf ist. Jeder Käufer hat schließlich andere Vorstellungen und Ziele. Als Immobilienexperten können wir Sie dazu beraten, welche Verkaufsstrategie zu Ihrer Lage passt: wollen Sie möglichst gewinnbringend verkaufen oder möglichst schnell, dann stellen wir uns darauf ein. Lohnt sich die Modernisierung? Dann vermitteln wir Ihnen gerne Kontakte zu zuverlässigen Dienstleistern.
Von der marktgetreuen Wertermittlung bis hin zum Verkaufsvertrag übernehmen wir alle Verkaufsschritte mit Ihnen und für Sie, um Sie bestmöglich zu entlasten. So haben Sie den Kopf frei für alle weiteren Investitionen, die Sie mit dem Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses tätigen können.
Das gilt es beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses zu beachten:
Ab 3 verkauften Wohnungen gelten Sie als gewerblicher Verkäufer
Entscheiden Sie sich für den Einzelvertrieb, sollten Sie beachten, dass Sie als gewerblicher Verkäufer gelten, sobald Sie mehr als 3 Wohnungen innerhalb von 5 Jahren verkaufen. Es kann sein, dass Sie Ihr Immobilieneigentum dann nicht mehr Erwerbssteuerfrei verkaufen können. Wir arbeiten mit namhaften vertrauensvollen Kanzleien zusammen, die Sie zu dieser Rechtslage beraten können, gerne vermitteln wir diese Dienstleitung für Sie. Selbstverständlich konsultieren wir diese auch, wenn Sie uns ein Vollmandat erteilen, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind.
Besichtigungen in vermieteten Wohnungen
Das Hausbesichtigungsrecht berechtigt Sie und einen Makler, die Wohnung des Mieters zu Zwecken der Besichtigung zu betreten. Sie müssen dafür einen für beide Seiten verbindlichen Termin zwischen Vor- und Nachmittag an einem Werktag vereinbaren. Die Rechtslage sieht außerdem vor, dass ein Mieter nur ein Mal pro Woche für ca. 2 Stunden für eine Besichtigung bereitstellen muss. Besser ist es natürlich immer, wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihren Mietern pflegen und Sie sich ohne Bezug auf das Gesetz auf Besichtigungstermine einigen können.
Gerade bei schwierigen und vielbeschäftigten Mietern erfordert das ein nicht zu unterschätzender Aufwand und Koordinationsarbeit zwischen Mieter, Ihnen selbst und dem bzw. den Kaufinteressenten. Und wenn man davon ausgeht, dass der allererste Kaufinteressent nicht sofort Ihre Immobilie kauft, beginnt das Prozedere wieder von vorne. Gerade in solchen Fällen, wenn Zeit, Ressourcen und Zwischenmenschliches nicht zu vereinbaren sind, kann Ihnen ein Makler viel abnehmen: Ein Makler ist spezialisiert auf die Vermittlung zwischen den verschiedenen Interessenparteien und übernimmt Terminvergabe, Koordination und die Durchführung einer professionellen Besichtigung für Sie.
Wer verkauft, muss Besichtigungen durchführen, damit sich der potenzielle Käufer ein direktes Bild von der Immobilie machen kann. Bei vermieteten Wohnungen können Sie natürlich nicht einfach kommen und gehen, wie es Ihnen passt. Hier gibt es klare Regelungen zum Schutz der Privatsphäre des Mieters, die die Koordination möglicherweise erschweren können, jedoch nicht unlösbar sind.
Kauf bricht Miete nicht: Verkauf und Mietrecht
Das deutsche Mietrecht schützt seine Mieter besonders gut. Kündigungen des Besitzers können nur mit einem triftigen Grund ausgesprochen werden, während ein Mieter jederzeit das Recht hat, sein Zuhause auf Zeit zu verlassen. Wer sich entscheidet, sein Mehrfamilienhaus im Einzelvertrieb zu verkaufen, darf den bisherigen Mietern im Normalfall nicht kündigen. Entsteht dem Verkäufer jedoch ein wirtschaftlicher Nachteil durch die Vermietung, kann er eine Kündigung vor dem Hausverkauf durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Ein Käufer hingegen kann unter bestimmten Voraussetzungen Eigenbedarf nach §573 anmelden – solange keine Schutzklauseln im Mietvertrag oder ein Härtefall beim Mieter vorliegen.