ERBSCHAFTSSTEUER UND SCHENKUNGSSTEUER: WICHTIGE UNTERSCHIEDE

 
Das obige Video ist ein Auszug aus einem unserer jüngsten Webinare, in dem wir Steuern beim Kauf oder Verkauf behandelt haben. Um das Thema noch weiter zu vertiefen, haben wir unten einen ausführlicheren Text zusammengestellt, der das Thema allgemein behandelt und weitere Informationen für Sie enthält.

 

Die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer gehören zu den Steuern, die beim Transfer von Vermögen von einer Person auf eine andere Person erhoben werden. Obwohl beide Steuern auf ähnliche Weise erhoben werden, gibt es jedoch einige wichtige Unterschiede zwischen ihnen.

ERBSCHAFTSSTEUER

Die Erbschaftssteuer wird fällig, wenn eine Person stirbt und ihr Vermögen an eine andere Person vererbt wird. Sie wird auf den Gesamtwert des vererbten Vermögens erhoben und kann je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein. Es gibt jedoch auch bestimmte Freibeträge, die für bestimmte Verwandtschaftsgrade gelten. Dies bedeutet, dass bestimmte Erben möglicherweise von der Erbschaftssteuer befreit sind oder nur einen reduzierten Steuersatz zahlen müssen.

SCHENKUNGSSTEUER

Die Schenkungssteuer hingegen wird fällig, wenn jemand zu Lebzeiten Vermögen verschenkt. Im Gegensatz zur Erbschaftssteuer wird sie nur auf den Wert der Schenkung erhoben, der über eine bestimmte Freigrenze hinausgeht. Diese Freigrenze variiert je nach Bundesland und Verwandtschaftsgrad. Wenn Sie zum Beispiel Vermögen an Ihren Ehepartner verschenken, kann der Freibetrag höher sein als bei Schenkungen an entferntere Verwandte.

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN STEUERN

Ein wichtiger Unterschied zwischen der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer besteht darin, wann sie fällig wird. Während die Erbschaftssteuer erst nach dem Tod einer Person fällig wird, kann die Schenkungssteuer zu Lebzeiten erhoben werden.

Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht in der Art und Weise, wie die Steuersätze berechnet werden. Während die Erbschaftssteuer in der Regel auf den Gesamtwert des vererbten Vermögens berechnet wird, wird die Schenkungssteuer nur auf den Wert der Schenkung erhoben, der über der Freigrenze liegt.

FAZIT

Es ist ratsam, sich vor jeder Vermögensübertragung über die geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland zu informieren. Dies hilft sicherzustellen, dass alle erforderlichen Steuern korrekt bezahlt werden und keine unangenehmen Überraschungen entstehen. Durch die Kenntnis der Unterschiede zwischen der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer können Sie auch besser planen, wie Sie Ihr Vermögen übertragen und welche Steuern dabei anfallen.

 

 

Der Inhalt dieser Angaben dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt in keinem Fall eine professionelle Steuerberatung. Wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Steuerberater Benjamin Kessler.
 
Dipl.-Finanzwirt
Benjamin Kessler
Steuerberater
Fon: (0221) 20790 - 0 
E-Mail: benjamin.kessler@wst-kessler.de

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